Alle drei Jahre muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Betriebsrenten anzuheben sind. Nur bei einer drohenden Insolvenz kann er die Erhöhung verweigern.
Aber: Zwei Drittel aller Unternehmen erhöhen die Rente nicht in korrekter Höhe.
Unsere Empfehlung:
Betriebsrenter müssen die fälligen Erhöhungen bei ihrem Ex-Arbeitgeber einfordern und notfalls sogar einklagen. Bei unzureichender Anpassung kann die Rentenhöhe sogar bis zu 30 Jahre rückwirkend nachkalkuliert werden. Das kann zu Rentenerhöhungen von monatlich einigen Hundert Euro führen.
Beispiel: Von 2001 bis 2004 ist der Verbraucherpreisindex um 4,2% gestiegen. Bei einer monatlichen Betriebsrente von € 1.000,- macht das
€ 42,- mehr im Monat.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, ihre Betriebsrente entsprechend zu bewerten und eine korrekte Anpassung zu erwirken. |