Unabhängig sonstiger (Alters-)Vorsorgeaufwendungen können Selbständige rückwirkend vom 01.01.2006 an jährlich Beiträge bis € 20.000,- (Verheiratete € 40.000,-) für eine sog. Rürup-Rente steuerlich geltend machen.
Die Höhe der Absetzbarkeit steigt dabei schrittweise von Jahr zu Jahr. Dies bedeutet: Im Jahr 2006 können 62% steuerlich abgesetzt werden, im Jahr 2007 64% usw. bis im Jahr 2025 100% der eingezahlten Beiträge steuerliche Berücksichtigung finden.
Somit ist die Rürup-Rente vor allem für Selbständige ein kleines "Steuerpar-Modell" geworden, denn nicht nur regelmäßige Beitragszahlungen wirken sich steuerlich aus, auch Einmalzahlungen z.B. jetzt im Dezember mindern noch Ihre Steuerschuld für 2006.
Beispiel Single: Einzahlung € 20.000,-. Steuerliche Absetzbarkeit € 12.400,- (=62%)
Bespiel Verheiratate: Einzahlung € 40.000,- Steuerliche Absetzbarkeit € 24.800,- (=62%).
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um noch in diesem Jahr für Sie steuerwirksame Vorsorgemodelle zu entwickeln. Sprechen Sie uns einfach an!
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