Hintergrund ist die Tatsache, dass bei Rentnern, die von der Sozialhilfe leben müssen, also Hartz IV-Empfänger, sämtliche Vermögenswerte mit in die Berechnung fließen, ob jemand Anspruch auf Sozialhilfe hat oder nicht.
Das ist nichts neues.
Dass im absoluten Härtefall auch eine Riester-Rente davon betroffen wäre, ist demzufolge richtig.
Die Forderung, dass solch eine private Zusatzversorgung - die ja vor allem immer damit beworben wird, dass sie Hartz IV-sicher ist - auf jeden Fall on top zu den restlichen Einkünften vereinnahmt werden darf, ist Inhalt der jetzigen Diskussion.
Aber: Es kann genauso wenig angehen, eine private Zusatzversorgung im Alter außen vor zu lassen in der Voraussicht, der Staat kommt ja im Zweifel eh für mich auf.
Wer unabhängig von Staat und Sozialamt sein und leben möchte, der wird gar nicht darüber nachdenken, hier passiv zu bleiben.
Für den geringen Anteil an Sozialhilfeempfängern, bei denen jetzt schon fest steht, dass sie auch später von der Sozialhilfe leben müssen (ein sehr geringer Prozent-Satz) - dafür sollten mit Sicherheit neue Regeln gelten, dass Geld, das diese Menschen jetzt aufwenden, ihnen auch später in Form einer Zusatz-Rente zur Verfügung stehen wird.
Für alle anderen gilt: Ob Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rente oder anderweitiger Vermögensaufbau - jede Art der Vorsorge lohnt sich!
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |