Zum 01.01.2008 greift die letzte der vier sog. Riester-Treppen. Dies bedeutet, dass nun maximal € 2.100,- pro Jahr steuerlich geförderr werden.
Voraussetzung für eine volle Riester-Förderung ist jedoch, dass mindestens 4% des Brutto-Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag fließen. |
Hiervon abzuziehen sind Grund- und Kinderzulagen, die direkt jedes Jahr in den Vertrag vom Staat überwiesen werden. Hinzu kommt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge, so dass je nach Familien- und Einkommenssituation beträchtliche Förderquoten zustande kommen.
Neu ist ab 2008, dass für jedes ab 01.01.2008 neugeborenes Kind pro Jahr € 300,- als Kinderzulage gezahlt werden.
Gerne berechnen wir Ihnen Ihre individuelle Förderquote; bitte sprechen Sie uns hierzu an. |