Ab diesem Zeitpunkt werden Kursgewinne aus Wertpapier-Anlagen ebenso wie Dividenden und Zinserträge einheitlich mit 25% besteuert (zuzügl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer).
Diese Änderung bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung vor allem für Aktien - und Aktienfondsbesitzer. Gilt doch bisher (noch) die einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf sämtliche Kursgewinne steuerfrei zu vereinnahmen sind.
Vor dem Hintergrund der immens wichtig gewordenen privaten Zusatzversorgung fürs Alter wird mit dieser Besteuerung zudem massiv in die Vermögenssituation der Verbraucher eingegriffen.
Da für die meisten Vermögensanlagen, die bis 31.12.2008 getätigt werden, das alte Recht Bestandsschutz hat, ist in den nächsten Monaten starker Handlungsbedarf gegeben, um das eigene Portfolio und die Anlagestrategien steuerlich auf Dauer zu optimieren.
Wie immer werden wir Sie hierbei unterstützen und Sie darüber hinaus mit den erforderlichen Informationen versorgen, damit Sie am 01.01.2009 optimal aufgestellt sind.
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